Wer hätte das gedacht...?

Veröffentlicht auf von Amanda McHaley

Die Todesstrafe ist in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft. Wirklich? Nein. In einem Bundesland inmitten von Deutschland existiert die Todesstrafe noch immer: Im Artikel 21, Absatz 1 der Hessischen Verfassung.

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.

(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.

Verhängt werden kann die Todesstrafe in Hessen aber nicht. Das Verbot der Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland begründet sich durch Artikel 102 des Grundgesetzes: "Die Todesstrafe ist abgeschafft" sowie in Artikel 32: "Bundesrecht bricht Landesrecht."
Die Todesstrafe in Hessen nach Artikel 21 Abs. 1 der Hessischen Verfassung darf also weder verhängt noch vollzogen werden (
www.hessenrecht.de). 

Tja, wer hätte das gedacht..?

Veröffentlicht in Funnies & Kurioses

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B
das Gesetz ist aber fürn Ar*** den Bundesrecht bricht Länderrecht, im Bundesrecht ist es verboten somit kann es im Länderrecht nicht geltern ;-)
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A
<br /> Richtig, ich fand es nur bemerkenswert, dass sowas überhaupt in einem deutschen Gesetzbuch steht... Vielleicht mal Zeit für eine Gesetzesnovelle ! LG<br /> <br /> <br />
M
Das ist ja ein Ding, dann sollte das wohl mal überarbeitet werden....Lieber Gruß Regina
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A
<br /> Ja fand ich auch... Konnte mir gar nicht vorstellen, dass es tatsächlich so ein Gesetz hier in D geben kann... Eigentlich unglaublich, oder? LG<br /> <br /> <br />