Wer hätte das gedacht...?
Die Todesstrafe ist in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft. Wirklich? Nein. In einem Bundesland inmitten von Deutschland existiert die Todesstrafe noch immer: Im Artikel 21, Absatz 1 der Hessischen Verfassung.
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Verhängt werden kann die Todesstrafe in Hessen aber nicht. Das Verbot der Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland begründet sich durch Artikel 102 des Grundgesetzes: "Die Todesstrafe ist abgeschafft" sowie in Artikel 32: "Bundesrecht bricht Landesrecht."
Die Todesstrafe in Hessen nach Artikel 21 Abs. 1 der Hessischen Verfassung darf also weder verhängt noch vollzogen werden (www.hessenrecht.de).
Tja, wer hätte das gedacht..?